(Auszug)
§ 2 Stiftungszweck
- Die RUDOLF KLEFISCH-Stiftung mit Sitz in Köln verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO).
- Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Kunst und Kultur sowie zur Förderung von Wissenschaft und Forschung.
Daneben kann die Stiftung die o.g. Zwecke auch selbst verwirklichen oder sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung (AO) bedienen, soweit sie ihre Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. - Der Satzungszweck wird unter anderem verwirklicht durch Unterstützung von Künstlern, Architekten, Ingenieuren und Wissenschaftlern, Vergabe von Stipendien, Zuschüssen zu Projekten, zeitlich begrenzte Wohnungsstipendien, Auslobung von Wettbewerben.
- Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Stiftung muss nicht alle Zwecke gleichzeitig und in gleichem Maße verfolgen. Die Stifterin und ihre Erben erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung.